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Wie bereits berichtet, findet an der Clara-Grunwald-Schule in der Willy-Brandt-Allee Nr. 15 im Rieselfeld werktäglich die Grundschulkinderbetreuung von 07:30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende bis 17:00 Uhr für derzeit 160 Kinder statt. Zum neuen Schuljahr 2024/25 werden es doppelt so viele Kinder (320) sein, da dann auch die Kinder der Schulkindbetreuung aus der Clara 1 (Johanna-Kohlund-Str. 3) dazukommen. Da die Kinder nicht nur aus dem Rieselfeld stammen, sondern im Rahmen des Schulkonzepts auch aus anderen Stadtteilen, werden sie z.T. von „Eltern-Taxis“ abgeholt. Ein auf den Rollstuhl angewiesenes Kind wird mit einem speziellen, großräumigen Fahrzeug gebracht und geholt. Zum Ende der Betreuungszeit – besonders um 14 Uhr – entwickelten sich regelmäßig chaotische Szenen auf ...
der Straße vor dem Schulgebäude (Abb. 1). Es gibt kaum Platz zum Parken für die wartenden „Eltern-Taxis“ und auch nicht für den Behindertenfahrdienst, da auf den Randstreifen Anwohnerautos stehen. Der Verkehrsfluss wird massiv behindert, weil fast alle Fahrzeuge mangels Parkgelegenheit in der zweiten Reihe stehend auf ihre Kinder warten. Die SchülerInnen strömen aus der Schule und einige eilen, wenn sie das Auto der Eltern im Tumult entdecken, spontan vom Gehweg über die Straße und bringen sich dadurch in erhebliche Gefahr.
Bei einer Verkehrsschau vor der Clara-Grunwald-Schule konnten sich Repräsentanten der städtischen Verkehrsbehörde, der Polizei und Mitglieder vom AK-Verkehr ein Bild vom gefährlichen Verkehrschaos machen. Es wurde festgestellt, dass die Verkehrssituation völlig unübersichtlich ist, ein hohes Unfallrisiko birgt und deshalb inakzeptabel ist. Alle Anwesenden waren sich einig, dass eine verkehrssicherere Lösung herbeigeführt werden müsse.
Die Straßenverkehrsbehörde hat daraufhin entschieden, eine auf 15 Minuten befristete, 35 Meter lange Hol- und Bringzone (für 6 bis 7 Fahrzeuge) auf dem unmittelbar vor dem Schulgebäude liegenden Parkstreifen einzurichten. Parken mit Parkscheibe wird werktags in der Zeit von 13 bis 17 Uhr jeweils für 15 Minuten erlaubt (Abb. 2). Für den Behinderten-Fahrdienst wird ein gesonderter Parkplatz auf dem Parkstreifen auf einer Länge von 6 Metern zwischen 13:30 und 14:00 Uhr reserviert, der ebenfalls Parken mit Parkscheibe für 15 Minuten erlaubt.
Wendemanöver über den Bürgersteig werden an der Einmündung der Hirschmattenstraße durch zwei mittig angebrachte Stabpoller verhindert.
Die Umsetzung der neuen Regelung mit dem Ziel, eine deutlich verbesserte Abholsituation zu erreichen, ist bereits erfolgt. Die dort Parkenden werden gebeten, im eigenen Interesse die neue Regelung zu beachten und einzuhalten. Besonders in der Anfangszeit ist mit verstärkten Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst zu rechnen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kostet mindestens 25 Euro.
Text & Fotos: Heiner Sigel, AK Verkehr im BIV e.V.