Beim Bürgergespräch mit OB Horn im vergangenen November wurde ein zusätzlicher Zebrastreifen an der Kreuzung Carl-v.-Ossietzky-Str. und Willy-Brandt-Allee gefordert. Ähnliche Überlegungen wurden schon an der Kreuzung Willy-Brandt-A./J.Kohlundstr. bzw. Käthe-Kollwitzstr. und vor dem Mathilde-Otto-Platz angestellt. Um eine Klärung herbeizuführen hat der AK Verkehr folgende Frage an das dafür zuständige GuT (Garten- und Tiefbauamt) der Stadt gerichtet:
Wie ist die rechtliche Grundlage für die Einrichtung von "Zebrastreifen" im Tempo 30-Bereich?
Antwort des GuT:
"Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist die Straßenverkehrsbehörde an die strengen „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ 2001) vom 22.10.2001 gebunden. Danach dürfen Fußgängerüberwege nur dort angelegt werden, ...
wo die besonderen örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Demnach kommt die Anordnung eines Fußgängerüberwegs nur in Betracht, wenn die erforderlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist überhaupt erst dann möglich, wenn in der Spitzenstunde 50 - 100 Zu-Fuß-Gehende die Fahrbahn queren wollen. Spitzenstunde ist die Stunde mit dem höchsten gemessenen Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig müssen in derselben Zeit 200 - 300 Kraftfahrzeuge diese Stelle passieren.
Zum beantragten Fußgängerüberweg über die Carl-von Ossietzky-Straße nördlich der Einmündung Willy-Brandt-Allee wurde außerhalb der Schulferien am 21.11.2018 das Verkehrsaufkommen erfasst. Hierbei wurde festgestellt, dass die Carl-von Ossietzky-Straße in der Spitzenstunde zwischen 08:00 und 09:00 Uhr von 78 KFZ befahren wurde. Da das nach den einschlägigen Richtlinien erforderliche Verkehrsaufkommen von mindestens 200 KFZ in der Spitzenstunde leider nicht erreicht wurde, waren die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs hier leider nicht erfüllt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der dort querenden Schulkinder wurde empfohlen, dass sich diese als sog. "Walking-Bus" sammeln und im Gruppenverband die Fahrbahn queren. Nähere Erläuterungen zum sog. "Walking-Bus" haben wir Ihnen zur Information als Anhang beigefügt.
Hinsichtlich der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über die Johanna-Kohlund-Straße wurden am 16.03.2017 Verkehrserhebungen durchgeführt, bei denen festgestellt wurde, dass in der Spitzenstunde zwischen 07:30-08:30 Uhr ebenfalls das erforderliche Verkehrsaufkommen von mind. 200 KFZ nicht erreicht war. Zur Verbesserung der Querungssituation wurde dort anstelle eines Fußgängerüberwegs eine Querungshilfe eingerichtet.
Um die Querungssituation für Fußgänger im Umfeld des Mathilde-Otto-Platzes zu verbessern, wurde im Übrigen mit Verfügung vom 02.06.2014 östlich der Maxim-Gorkij-Straße ein Fußgängerüberweg über die Ingeborg-Drewitz-Allee eingerichtet, da die durchgeführten Verkehrserhebungen ergaben, dass dort der überwiegende Anteil der Zu-Fuß-Gehenden die Fahrbahn quert und der Fußgängerüberweg somit in Laufrichtung der Nutzenden liegt. Der Vollzug des Fußgängerüberwegs erfolgte am 02.09.2014."
Dr. Heiner Sigel/AK-Verkehr/BIV