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Badegewässerverordnung: In Freiburg sollen in der Badesaison 2020 (wie schon in den vergangenen Jahren) folgende Badestellen als Badegewässer eingestuft werden:
Über die Badesaison verteilt müssen regelmäßig Proben aus diesen Gewässern entnommen werden. Der Zeitraum zwischen ...
den einzelnen Untersuchungen darf nicht größer als ein Monat sein. Die Proben werden auf Parameter, die auf fäkale Verunreinigungen (Darmkeime) schließen lassen, untersucht. Außerdem werden die Badestellen auf anderweitige Verschmutzungen (z.B. Abfälle, teerhaltige Rückstände) und Massenvermehrung von Algen kontrolliert.Gem. § 11 der Badegewässer-Verordnung hat die Bevölkerung die Möglichkeit, zu dieser Badegewässerliste (insbesondere hinsichtlich der Erstellung, der Überprüfung und der Aktualisierung) Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden vorzubringen. Diese sind schnellstmöglich, bis spätestens 21.02.2020, entweder an das Umweltschutzamt, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, oder an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Gesundheitsschutz, Sautierstr. 28, 79104 Freiburg, zu richten.
Eine digitale Badegewässer-Karte ist unter folgendem Link zu finden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/liste-der-ueberwachten-badestellen
Freiburg, den 31.01.2020, Umweltschutzamt
Foto: Christian Dombrowski