Die Nacht der Hexen und Gespenster naht: Als solche verkleidet ziehen Kinder und Jugendliche in der Nacht vom 31.10. auf den 01.11. um die Häuser und sagen an den Türen ihren Spruch auf: „Süßes oder Saures“. Wer keine Naschereien verschenkt oder die Tür gar nicht erst öffnet, dem droht „Saures“ in Form eines Streichs. Dieser ist oft nicht böse gemeint, kann aber trotzdem eine Sachbeschädigung darstellen. Dann droht eine Geldstrafe. Auch wer bei Streichen dabei ist, ohne sich daran zu beteiligen, kann wegen „gemeinschaftlicher Sachbeschädigung“ angezeigt werden. In schweren Fällen (zerstörte Parkbänke usw.) droht gar eine Haftstrafe von ...
bis zu drei Jahren. Um solche schwerwiegenden Folgen zu vermeiden, rät die Polizei Eltern:
- Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass es nicht lustig ist, Böller in Briefkästen oder Eier an Hauswände zu werfen, sondern dass solche Streiche als Sachbeschädigung gewertet werden können. Schlimmstenfalls folgt eine Anzeige.
- Ermutigen Sie Ihr Kind, eine Halloweengruppe zu verlassen, die dabei ist, einen bösen Streich zu spielen.
- Beachten Sie, welche Gegenstände Ihr Kind zur Halloweentour mitnimmt.